Reglement

Instrumenalisten

Art. 1 Austragungsort

Der Wettbewerb findet in Laupersdorf SO statt.

Art. 2 Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind Personen jeden Alters, die Musik nicht als Beruf betreiben. Studentinnen und Studenten einer Musikhochschule sind zugelassen, sofern sie noch nicht im Besitze eines Bachelor- oder Masterdiploms sind. Bei grosser Beteiligung ist das OK des Musikwettbewerbes Laupersdorf berechtigt, die Teilnehmerzahl nach Posteingang der gültigen Anmeldungen zu berücksichtigen. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer darf nur einen Einzelvortrag aufführen.

Art. 3 Instrumente

Zum Wettbewerb sind zugelassen:

  • Saiteninstrumente
  • Klavier
  • Blasinstrumente

Der Wettbewerb wird in drei Alterskategorien geführt:

bis 11 Jahre (Jahrgang 2013 und jünger)
12 – 14 Jahre (Jahrgang 2010 – 2012)
ab 15 Jahre (Jahrgang 2009 und älter)

Je nach Teilnehmerzahl kann das OK Anpassungen bei der Einteilung der Jahrgänge vornehmen. Änderungen sind dem OK vorbehalten. Ebenfalls sind Ensemble mit 2 – 6 Personen zugelassen. Der Jahrgang des ältesten Ensemble-Mitgliedes ist massgebend für die Einteilung in die entsprechende Alterskategorie. Die Korrepetition ist Sache der Teilnehmenden. Aus organisatorischen Gründen wird den Korrepetitoren empfohlen, jeweils max. 3 Vorträge zu begleiten.

Art. 4 Repertoire

Das Repertoire ist frei wählbar. Um der Jury eine Entscheidung zu ermöglichen, sind Fotokopien der Noten per PDF zu übermitteln. Am Wettbewerb müssen verlegte Werke aus Originalnoten (keine Fotokopien) gespielt werden (Richtlinie SUISA).

Art. 5 Bewertung

Die Vorträge werden pro Alterskategorie von drei Fachexperten bewertet und rangiert. Die 4 Punkthöchsten pro Alterskategorie bestreiten den abendlichen Final, sofern sie in der Qualifikation mindestens 40 Punkte von 60 möglichen Punkten erreicht haben. Jedes Jurymitglied kann max. 20 Punkte vergeben. Alle Teilnehmenden erhalten ihre Jury-Bewertung in schriftlicher Form.

Es wird zudem jeweils eine separate Rangliste pro Instrumentenkategorie erstellt.

Art. 6 Dauer der Vorträge

Einzel- und Gruppenvorträge dürfen die Zeit von 8 Minuten nicht überschreiten. Es ist erlaubt, innerhalb der 8 Minuten mehrere Sätze oder Werke vorzutragen. Dauert ein Vortrag länger als die erlaubte Zeit, ist es den Experten vorbehalten, den Vortrag abzubrechen.

Art. 7 Auftrittszeit

Die Organisatoren behalten sich vor, die Zeit des Auftrittes zu bestimmen. Besonderen Wünschen der Mitwirkenden wird nach Möglichkeit Rechnung getragen.

Art. 8 Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr beträgt für Einzelteilnehmende Fr. 60.–, für Duette Fr. 80.– und für Ensembles ab 3 Personen Fr. 100.–. Reisekosten, Verpflegungs- und ev. Übernachtungskosten gehen zu Lasten der Mitwirkenden.

Die Teilnahmegebühr wird vom Veranstalter nur bei Durchführung des Wettbewerbs eingefordert.

Die Teilnahmegebühr kann als Banküberweisung mit den folgenden Angaben erfolgen:
Bankverbindung: Raiffeisenbank Balsthal-Laupersdorf
IBAN: CH38 8080 8009 7369 1752 3 / SWIFT-BIC: RAIFCH22
Begünstigter: Musikwettbewerb Laupersdorf, 4712 Laupersdorf, Schweiz
Im Mitteilungsfeld des Einzahlungsscheines bitte Name und Vorname des/der Interpreten angeben!

Bei Nichterscheinen am Wettbewerb ist die Teilnahmegebühr trotzdem geschuldet und wird per Rechnung eingefordert.

Art. 9 Preise

Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer erhält eine Erinnerungsmedaille an den Musikwettbewerb. Die drei Erstklassierten jeder Alterskategorie erhalten Barpreise. Zusätzlich erhalten die Kategoriensieger jeder Instrumentenkategorie einen Barpreis, sofern sie nicht bereits einen Preis in der jeweiligen Alterskatagorie erhalten haben. Es wird jeweils eine separate Rangliste pro Instrumentenkategorie erstellt.

Art. 10 Wanderpokal

Der Gesamtsieger bzw. die Gesamtsiegerin erhält zusätzlich einen Wanderpokal.

Art. 11 Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt online über die Seite www.musikwettbewerb.ch.

Anmeldeschluss ist der 15. September 2024.

Art. 12 Orientierung

Nach Ablauf der Anmeldefrist werden die Teilnehmenden über die Durchführung des Anlasses orientiert. 3 Wochen vor dem Wettbewerb erhalten die Teilnehmenden ein ausführliches Programm mit Auftrittszeit, Besammlungsort, etc. Sämtliche Ranglisten werden auf der Homepage www.musikwettbewerb.ch veröffentlicht.

Art. 13 Spezielles

Bei Verstössen gegen das Wettbewerbs-Reglement und nicht reglementierten Vorkommnissen entscheidet das OK endgültig.